Allgemeine Geschäftsbedingungen Xolphin

Definitionen

  1. Account: Das Recht auf Zugang zu einem Online User Interface (das Control Panel), wobei der Kunde bestimmte Aspekte der Dienstleistungen und der Konfiguration verwalten kann, die über die Website und die API zugänglich sind. Nach Eingabe der Login-Daten besteht Zugang zum Account.
  2. Zertifikat: Eine digital signierte elektronische Datei, die von einer Zertifizierungsstelle (Certificate Authority, CA) für eine natürliche oder juristische Person ausgegeben wird. Diese Personen möchten (Geschäfts-) Aktivitäten über ein Kommunikationsnetzwerk entfalten, die folgendes enthalten können: eine Kopie des Public Key, eine Seriennummer, einen Gültigkeitszeitraum für die Nutzung der elektronischen Datei und eine von der CA ausgegebene Digitale Signatur. Im Falle eines höheren Validierungslevels als DV wird das Zertifikat auch die Identität der natürlichen oder juristischen Person, die zur Verwendung der Digitalen Signatur berechtigt ist, enthalten.
  3. Control Panel: Die digitale Umgebung, auf die der Kunde Zugriff auf den Account hat. Hier ist es möglich, den Vertrag zu verwalten, Vertragszusätze anzulegen und den Fortschritt ein zu sehen.
  4. Dienstleistung: Eine Dienstleistung, die dem Kunden von der Xolphin B.V in Verbindung mit dem gelieferten oder zu liefernden Produkt zur Verfügung gestellt wird oder eine andere, von Xolphin auf ihren Webseiten angebotene Dienstleistung.
  5. Digitale Signatur: ein digitaler Code, der auf einer asymmetrischen Kryptographie basiert, die an ein elektronisches Dokument gebunden ist. Hiermit kann der Inhalt und die Identität des Absenders verifiziert werden, mit dem Zweck einer digitalen Alternative für eine handschriftliche Unterschrift zu bieten.
  6. Kunde: Die beruflich oder gewerblich handelnde natürliche Person oder eine juristische Person, die mit Xolphin einen Vertrag geschlossen hat. Der Kunde kann auch Wiederverkäufer sein. Für Wiederkäufer gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  7. Vulnerability Scan: Eine Dienstleistung, die Ihre Webseite auf Malware, Schwachstellen und Sicherheitsfehler überprüft.
  8. Lieferant: Der eigentliche, vom Kunden gewählte Lieferant des Produkts inklusive Comodo, GeoTrust, Symantec, Thawte und Globalsign, wie zum Beispiel der Zertifikat Dienstleister.
  9. Login-Daten: Die vom Kunden gewählte E-Mail-Adresse und das Passwort für den Zugang zum Account. Der Kunde ist dabei persönlich für die Wahl eines sicheren Passworts verantwortlich.
  10. Vertrag: Der Vertrag zwischen der Xolphin B.V. und dem Kunden, auf dessen Grundlage ein oder mehrere Produkte und/oder Dienstleistungen geliefert bzw. erbracht werden. Dafür gelten die Bedingungen in Artikel 1.
  11. Produkt: Ein Produkt der Xolphin B.V., das auf einer der Webseiten angeboten wird, wie zum Beispiel eine SSL-Zertifikat, eine Digitale Signatur oder andere IT-Sicherheitslösungen.
  12. Wiederverkäufer: Die juristische Person, die Produkte in der Absicht kauft, diese weiter zu verkaufen. Der Wiederverkäufer ist (im Normalfall) nicht der Eigentümer des Zertifikats.
  13. Website: xolphin.nl, sslcertificaten.nl, digitalehandtekeningen.nl, vulnerabilityscans.nl und Subdomains sowie andere Erweiterungen, deren Inhaber xolphin.nl ist.
  14. Xolphin: Die Xolphin B.V. hat ihren Geschäftssitz in Alkmaar (Niederlande) und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 37101223 registriert.

Artikel 1. Angebot und Annahme

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen Xolphin und dem Kunden. Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder nicht in diesen enthalten sind, werden für Xolphin nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung bindend sein.
  2. Der Vertrag zwischen Xolphin und dem Kunden tritt durch den Umstand in Kraft, dass der Kunde einen Account auf der Website erstellt, eine Bestellung auf der Website im Control Panel oder über das API tätigt und/oder ein von Xolphin abgegebenes Angebot annimmt. Xolphin gibt ein Angebot über die Webseiten ab, dass der Kunde annimmt.
  3. Der elektronische Vertrag ist nur gültig, wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Bestellbestätigung erhalten hat und die Bestellung unter „laufende Bestellungen“ angezeigt wird. Der Kunde muss diese Bestellbestätigung überprüfen und im Falle eines Fehlers Xolphin unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Stunden darüber informieren.
  4. Jede Handlung, die im Account des Kunden nach Eingabe der Login-Daten vorgenommen wird, gilt als in der Verantwortung und auf Risiko des Kunden durchgeführt. Sofern der Kunde Informationen über eine missbräuchliche Nutzung des Accounts hat oder nach vernünftigem Ermessen haben muss, hat er dies Xolphin unverzüglich mitzuteilen, so dass Maßnahmen ergriffen werden können.
  5. Ein Angebot ist freibleibend und gilt für die Dauer von 30 Tagen nach Versand durch Xolphin, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
  6. Xolphin hat das Recht, einen Kunden nach ihrem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  7. Sofern und soweit dies für die ordnungsgemäße Erbringung des Dienstes erforderlich ist, hat Xolphin das Recht, spezielle Arbeiten von Dritten durchführen zu lassen.
  8. Im Falle eines Konflikts zwischen Regelungen des Vertrages, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Anlagen dazu, gilt die folgende Reihenfolge:
    • der Vertrag;
    • jedes Service Level Agreement;
    • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
    • alle zusätzlichen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2. Preise und Zahlung

  1. Der für das Produkt oder die Dienstleistung zu zahlende Preis wird auf der Website und während des Bestellprozesses angezeigt. Die Beschreibungen und Preise im Control Panel oder der API sind verbindendlich. Die Preise können jederzeit geändert werden.
  2. Sofern nicht ausdrücklich an anderer Stelle angegeben, verstehen sich alle von Xolphin genannten Preise zuzüglich Umsatzsteuer und allen anderen von Behörden erhobenen Steuern und Abgaben.
  3. Sofern der Preis in einem Angebot auf von Kunden zur Verfügung gestellten Daten basiert und sich diese Daten als falsch oder unvollständig herausstellen, hat Xolphin das Recht, die Preise entsprechend anzupassen, auch nachdem der Vertrag in Kraft getreten ist.
  4. Alle Preise auf der Website von Xolphin gelten unter dem Vorbehalt von Programmier- oder Druckfehlern.
  5. Sofern es sich bei dem Vertrag um einen dauerhaften Leistungsvertrag handelt, ist Xolphin dazu berechtigt, die Tarife jederzeit anzuheben. Xolphin wird den Kunden mindestens 3 (drei) Monate vorher über die Website oder das Control Panel darüber informieren.
  6. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb 1 Monats nach der entsprechenden Mitteilung mit Wirkung ab dem Datum der Preisänderung schriftlich zu beenden
  7. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Xolphin wird den vom Kunden zu zahlenden Betrag in digitaler Form und unmittelbar nach der Lieferung in Rechnung stellen und dem Kunden diese Rechnung per E-Mail an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse zusenden. Alle Rechnungen stehen zusätzlich auch im Control Panel zur Verfügung. Die Rechnungen können dem Kunden auf dessen Wunsch auch auf dem Postweg zugestellt werden.
  8. Das Zahlungsziel jeder Rechnung beträgt 21 Tage, sofern in der Rechnung nicht anders angegeben oder im Vertrag nicht anders vereinbart.
  9. Die Zahlungen können per dauerhafter Einzugsermächtigung, über iDeal oder per Banküberweisung getätigt werden.
  10. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, so befindet er sich nach Ablauf von 10 Tagen von Rechts wegen im Verzug, ohne dass dies einer Inverzugsetzung bedarf. Die gesetzlichen Zinsen werden ab dem ersten Tag der Zahlungsfrist fällig.
  11. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung hat der Kunde zusätzlich zum fälligen Betrag und den Zinsen die außergerichtlichen sowie die gerichtlichen Kosten inklusive der Kosten für Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassounternehmen zu tragen.
  12. Der Zahlungsanspruch wird sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder das Vermögen des Kunden vollständig gepfändet wird, der Kunde verstirbt oder sofern das Unternehmen des Kunden liquidiert oder aufgelöst wird.
  13. In den oben genannten Fällen ist Xolphin darüber hinaus zur Beendigung oder Aussetzung des Vertrages oder eines bisher noch nicht erbrachten Vertragsteils ohne Inverzugsetzung oder Einschaltung eines Gerichts berechtigt, ohne dass der Kunde Anspruch auf Ersatz eines dadurch eventuell entstehenden Schadens hat.
  14. Sofern der Kunde seine Informations- oder Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt, ist Xolphin berechtigt, die Lieferung der Produkte oder die Erbringung der Services auszusetzen, bis die Verpflichtungen erfüllt sind. Xolphin ist berechtigt, dem Kunden die damit verbundenen Kosten zu den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.

Artikel 3. Dauer und Beendigung

  1. Jede Partei hat das Recht, ihre vertraglichen Rechte und Pflichten mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte zu übertragen.
  2. Der Vertrag tritt für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats oder für einen anderen, ausdrücklich vereinbarten Zeitraum in Kraft. Die Laufzeit wird auf der Website, im Control Panel oder im Angebot angegeben. Die Laufzeit des Zertifikats wird im Zertifikat selbst genannt.
  3. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wird der Vertrag nicht stillschweigend verlängert. Xolphin bemüht sich darum, den Kunden immer zeitnah vor dem Ende der Laufzeit des Produkts oder der Dienstleistung darüber zu informieren, dass eine Verlängerung erforderlich ist. Dennoch liegt eine fristgerechte Verlängerung weiterhin in der Verantwortung des Kunden.
  4. Der Kunde kann den Vertrag kostenfrei innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung beenden.
  5. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb dieser gesamten Frist beenden. Das gelieferte Produkt oder die gelieferte Dienstleistung wird für die verbleibende Laufzeit zurückgezogen oder gegebenenfalls eingestellt. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Kunde bei einer Beendigung des Vertrages keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Auszahlung eines Guthabens.
  6. Xolphin ist berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und Einschaltung eines Gerichts in den folgenden Fällen mit einer schriftlichen Mitteilung unmittelbar zu kündigen:
    • Sofern dem Kunden ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wurde, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder sich das Unternehmen des Kunden in Liquidation befindet oder aus einem anderen Grund als der Umstrukturierung oder Fusion beendet wird.
    • Das Zertifikat wird im Falle von Umständen, die in der Person des Kunden begründet sind, gemäß Artikel 4 zurückgezogen.
    • Der Kunde erfüllt die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

In diesen Fällen liegt die Ursache für die Beendigung beim Kunden. Sie wird daher nicht zu einem Anspruch auf Rückerstattung oder Auszahlung eines Guthabens führen. Sofern Xolphin aufgrund der Beendigung oder aufgrund von Umständen, die zur Beendigung geführt haben, einen Schaden erlitten hat, kann dieser Schaden gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. Alle ausstehenden Beträge bleiben vollumfänglich geschuldet und werden bei Beendigung sofort fällig und zahlbar.

Artikel 4. Zertifikat

  1. Der Lieferant generiert das Zertifikat auf Basis der von Xolphin übermittelten Daten. Xolphin hat die Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten zu prüfen. Xolphin kann eine Anforderung nur mit vollständigen und korrekten Daten an den Lieferanten weiterleiten.
  2. Das Zertifikat ist für den vereinbarten Zeitraum gültig, sofern das Zertifikat nicht vorzeitig zurückgezogen wird.
  3. Xolphin oder der Zertifizierungsdiensteanbieter kann das Zertifikat in den folgenden Situationen vor dem Ablaufdatum sofort zurückziehen:
    1. wenn sich herausstellt, dass das Zertifikat falsche Angaben enthält oder
    2. der Kunde den für das Zertifikat fälligen Betrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt hat oder
    3. die Vertrauenswürdigkeit des Zertifikats nach Auffassung von Xolphin oder des Lieferanten kompromittiert wurde oder
    4. der Kunde den Vertrag oder die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält oder
    5. falls Xolphin feststellt, dass das Zertifikat für kriminelle Aktivitäten wie Betrug, Verbreitung von Malware oder Phishing verwendet wird oder auf eine andere Weise missbräuchlich verwendet wird oder
    6. aufgrund von vom Lieferanten bezeichneten Umständen, wie sie in den Zertifikatsbedingungen oder vom betreffenden Lieferanten beschrieben sind.
  4. Sofern der Grund für den Einzug des Zertifikats nicht in irgendeiner Weise beim Kunden liegt, wird Xolphin kostenlos ein neues Zertifikat ausstellen, um ein Zertifikat zu ersetzen, das vor Ende seiner Laufzeit zurückgezogen wurde.
  5. Der Kunde ist sich darüber im Klaren und akzeptiert die Tatsache, dass die Zertifizierungsdiensteanbieter (Lieferanten), mit denen Xolphin zusammenarbeitet, die letztendliche einseitige Entscheidung über die Gewährung, Anpassung oder den Einzug von Zertifikaten treffen können. Xolphin wird sich darum bemühen, den Kunden während des Prozesses der Gewährung, Anpassung oder des Einzugs von Zertifikaten so gut wie möglich zu unterstützen und zu informieren.
  6. Nachdem das Zertifikat ausgegeben is, gewährt der Lieferant dem Kunden eine widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der ausgegebene Zertifikate auf dem Server, der die im Zertifikat aufgeführten Domainnamen hostet.

Artikel 5. Vulnerability Scan

  1. Ein Vulnerability Scan ist ein Dienst, der nur als ein passives Mittel angesehen werden kann, um Schwachstellen zu entdecken. Ein Vulnerability Scan selbst ist nicht für die Wiederherstellung oder Vorbeugung von Schwachstellen und Unsicherheiten zuständig. Ein erfolgreich durchgeführter Scan garantiert nicht, dass die Website frei von Schwachstellen ist und dass alle Unsicherheiten entdeckt wurden.
  2. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Vulnerability Scan erfolgreich durchgeführt werden kann. Daher wird der Kunde sicherstellen, dass die IP-Adresse vom Vulnerability Scan nicht blockiert wird.
  3. Das Trust-Logo darf nur mit ausdrücklicher zustimmung von Xolphin verwendet werden.
  4. Xolphin ist verpflichtet, den Vulnerability Scan anzupassen, ihn zu entfernen und zu ändern oder aktualisieren. Diese Änderungen können ohne Benachrichtigung an den Kunden vorgenommen werden.

Artikel 6. Pflichten des Kunden

Der Kunde garantiert Xolphin Folgendes:

  1. Der Kunde wird Xolphin immer rechtzeitig die für die Erfüllung des Vertrages nützlichen und erforderlichen Daten oder Informationen zur Verfügung stellen und eine umfassende Kooperation gewährleisten. Der Kunde garantiert, dass die übermittelten Daten korrekt sind. Der Kunde wird Xolphin unverzüglich informieren, sofern die Daten geändert werden oder sich herausstellt, dass sie falsch sind.
  2. Der Kunde wird personenbezogene Daten nur an Xolphin übermitteln, sofern es dafür eine gesetzliche Grundlage gemäß dem (niederländischen) Datenschutzgesetz gibt. Für die übermittelten Daten gilt die Datenschutz- und Cookie-Erklärung.
  3. Der Kunde wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Private Key, der zusammen mit dem Public Key zum angeforderten Zertifikat gehört, geheim zu halten und selbst zu verwalten. Der Kunde wird auch Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um die Ressourcen wie Passwörter oder Tokens, die Zugang zum Private Key gewähren, zu schützen und geheim zu halten.
  4. Der Kunde wird die Daten im Zertifikat auf ihre Richtigkeit überprüfen.
  5. Der Kunde wird das Zertifikat nur auf Servern mit Zugang zum im Zertifikat genannten Subject Alternative Name (subjectAltName) installieren und wird das Zertifikat nur in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Rechtsvorschriften verwenden.
  6. Der Kunde wird die Verwendung des Zertifikats und des dazugehörenden Private Key sofort beenden und Xolphin auffordern, das betreffende Zertifikat zurückzuziehen, wenn:
    • die Informationen im Zertifikat falsch sind (wurden) oder
    • ein Verdacht auf tatsächliche missbräuchliche Nutzung oder Diebstahl des Private Key, der zusammen mit dem Public Key zum angeforderten Zertifikat gehört, besteht.
  7. Der Kunde wird die Verwendung des Private Key, der zusammen mit dem Public Key zum angeforderten Zertifikat gehört, beenden, wenn das Zertifikat infolge des Diebstahls des Private Key zurückgezogen wurde.
  8. Der Kunde wird die Anweisungen des Zertifizierungsdiensteanbieters (Zertifizierungsstelle) im Hinblick auf den gestohlenen Private Key so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb einer Stunde nach der entsprechenden Mitteilung umsetzen.
  9. Der Kunde wird die Inhalte und die Bedeutung des Produkts oder der Dienstleistung und die dazugehörenden Einschränkungen nachprüfen. Alle Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen inklusive der Zertifikate sind in der Wissensdatenbank auf der Website zu finden.
  10. Der Kunde ist für die Verwendung der von Xolphin gelieferten bzw. erbrachten Produkte und Dienstleistungen verantwortlich. Er wird eine für den diesen Zweck geeignete Systemadministration gewährleisten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Gelieferte zu verändern.
  11. Sofern Xolphin Dienstleistungen virtuell oder physisch am Standort des Kunden erbringt, ist der Kunde dafür verantwortlich, alle angeforderten oder notwendigen Einrichtungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  12. Der Kunde garantiert, dass alle erhaltenen Informationen, die einen vertraulichen Charakter haben (inklusive Geschäftsgeheimnisse), sowohl während als auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich behandelt werden.
  13. Der Kunde garantiert, dass keine Rechte von Dritten die Zurverfügungstellung von für die Nutzung oder Verarbeitung bestimmte Ausrüstung, Software, Materialien oder Daten verhindern. Der Kunde wird Xolphin für alle vor diesem Hintergrund durchgeführten Aktionen entschädigen, wenn eine solche Zurverfügungstellung, Nutzung oder Verarbeitung die Rechte Dritter verletzt.

Artikel 7. Wiederverkäufer

Sofern die Bereitstellung von Dienstleistungen (auch) den Weiterverkauf oder die anderweitige Zurverfügungstellung von Zertifikaten, Produkten oder Dienstleistungen von Xolphin gegen Bezahlung (Weiterverkauf) durch den Wiederverkäufer an die Kunden des Wiederverkäufers beinhaltet, so gilt das Folgende:

  1. Die Wiederverkäufer handeln in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko und sind nicht berechtigt, Verträge für oder im Namen von Xolphin zu schließen oder den Eindruck zu erwecken, sie wären Agent oder Vertreter von Xolphin.
  2. Ein Wiederverkäufer kann sein Angebot und seine Preise gegenüber seinen Kunden frei festlegen.
  3. Der Wiederverkäufer ist ohne vorherige Zustimmung von Xolphin nicht befugt, Handelsnamen, Markennamen, Logos oder Zeichen von Xolphin in Werbeaussagen oder kommerziellen Mitteilungen zu verwenden mit dem Ziel, den Goodwill oder den guten Ruf von Xolphin zu verwenden, um Kunden auf den Wiederverkäufer aufmerksam zu machen. Der Wiederverkäufer darf aber damit werben, dass er die Produkte oder Dienstleistungen von Xolphin nutzt.
  4. Ein Wiederverkäufer muss seinen Kunden dieselben Verpflichtungen in Bezug auf das/die zur Verfügung gestellten Produkt(e) oder die Dienstleistung(en) und die zu übermittelnden Informationen auferlegen wie Xolphin ihm auferlegt. Xolphin kann vom Wiederverkäufer einen entsprechenden Nachweis verlangen.
  5. Ausbleibende oder verspätete Zahlungen seiner Kunden entbinden den Wiederverkäufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Xolphin.
  6. Xolphin wird ausschließlich über den Wiederverkäufer Kontakt zum Kunden des Wiederverkäufers aufnehmen, es sei denn, Xolphin hat einen wichtigen Grund, den Kunden des Wiederverkäufers direkt anzusprechen oder der Wiederverkäufer seine Zustimmung zur direkten Kontaktaufnahme erteilt hat. Eine direkte Kontaktaufnahme zum Kunden im Hinblick auf die Validierung und Ausgabe von Zertifikaten wird im Namen des Lieferanten erfolgen.
  7. Der Wiederverkäufer haftet jederzeit in vollem Umfang für alles, was seine Kunden über die Systeme oder Netzwerke von Xolphin oder eventuell über die des Lieferanten unternimmt oder unterlässt. Der Wiederverkäufer stellt Xolphin von allen möglicherweise daraus entstehenden Schäden frei.
  8. Im Falle der Aufhebung oder Beendigung des Vertrages aufgrund eines Vertragsverstoßes durch den Wiederverkäufer, erwirbt Xolphin das Recht, den Vertrag mit dem Wiederverkäufer mit unmittelbarer Wirkung zu beenden, sich an die Kunden des Wiederverkäufers zu wenden und diese zu informieren und diese Kunden im Namen von Xolphin zu übernehmen, um die Bereitstellung der Dienstleistungen gegenüber diesen (End-) Kunden zu gewährleisten.
  9. Xolphin ist berechtigt, ein Audit am Standort des Wiederverkäufers durchzuführen (durchführen zu lassen) mit dem Ziel festzustellen, ob der Wiederverkäufer die vertraglichen Regelungen einhält.
  10. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und keine Agentur, Partnerschaft, Gemeinschaftsunternehmen oder Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung wird durch diese Vereinbarung geschaffen.

Artikel 8. Pflichten von Xolphin

  1. Die Mitarbeiter von Xolphin verfügen über ausreichendes Wissen und Erfahrung sowie über die erforderlichen Qualifikationen, um die Produkte zu liefern und die Dienstleistungen zu erbringen.
  2. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich über jegliche Änderung des Namens und der Adressdetails, der Postanschrift, der E-Mail-Adresse und, sofern angefordert, der Kontodaten informieren.
  3. Die Datenschutz- und Cookie-Erklärung gilt für die übermittelten Informationen. Das heißt, dass Xolphin für die Gewährleistung eines geeigneten Sicherheitslevels verantwortlich ist und dass (personenbezogene) Daten nur in einer gesetzlich zulässigen Art und Weise und auf der Basis eines Gesetzes verarbeitet und vertrauliche Informationen geheim gehalten werden.
  4. Xolphin führt technische und organisatorische Maßnahmen zur Kontrolle der Risiken ein. Diese Maßnahmen gewährleisten vor dem Hintergrund der aktuellen technischen Entwicklungen ein Sicherheitslevel, das dem Ausmaß des Risikos entspricht. Die ergriffenen Maßnahmen dienen insbesondere der Vermeidung der Folgen von Sicherheitsvorfällen und deren Reduzierung auf ein Minimum sowie der Information interessierter Parteien über die negativen Folgen derartiger Vorfälle.

Artikel 9. Lieferung und Verfügbarkeit

  1. Alle Angaben von Xolphin zu (Liefer-) Fristen werden nach bestem Wissen gemacht. Die Lieferfrist wird unter der Annahme festgelegt, dass die übermittelten Daten vollständig und korrekt sind. Sie hängt auch von der Erreichbarkeit und Kooperation des Endkunden ab. Eine alleinige Überschreitung der Lieferfrist ist nicht ausreichend, dass Xolphin sich im Verzug befindet. Xolphin ist in Situationen, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht an (Liefer-) Fristen gebunden. Sofern die Überschreitung einer Frist noch unklar ist, wird Xolphin darüber informieren . Im Control Panel wird angegeben, welche Daten für eine Lieferung erforderlich sind.
  2. Kann ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht oder nur teilweise geliefert bzw. erbracht werden, hat der Kunde der Teillieferung zuzustimmen. Der Kunde wird darüber so schnell wie möglich informiert. Der Kunde kann sich darüber ebenso im Control Panel informieren. Nach der Teillieferung behält der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu beenden (Artikel 3).
  3. Alle an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte oder Dienstleistungen gemäß Vertrag sowie der damit verbundenen Kosten an Xolphin Eigentum von Xolphin.
  4. Sobald der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollständig und fristgerecht gezahlt hat, werden die Rechte dem Kunden gewährt oder an ihn übertragen.
  5. Xolphin wird sich um eine ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Systeme und Netzwerke und um die Gewährung des Zugangs zu den bei Xolphin gespeicherten Daten bemühen, wird aber keine Garantie dafür übernehmen.
  6. Xolphin wird sich darum bemühen, die von ihr eingesetzte Software auf dem aktuellen Stand zu halten. Xolphin ist dabei aber abhängig von ihrem/ihren Lieferanten, inklusive der Zertifizierungsdiensteanbieter.
  7. Xolphin wird sich darum bemühen, dem Kunden die Nutzung der Netzwerke, die direkt oder indirekt mit dem Netzwerk von Xolphin verbunden sind, zu ermöglichen. Xolphin kann jedoch nicht garantieren, dass diese Netzwerke (von Dritten) zu jeder Zeit verfügbar sind.

Artikel 10. Störungen und höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt ist keine der Parteien zur Erfüllung einer jeglichen Verpflichtung gehalten.
  2. Höhere Gewalt bedeutet in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: (a) Störungen des Internets oder anderer Telekommunikationseinrichtungen (inklusive DoS-, DDoS-, oder DR-DoS Angriffe durch Dritte), (b) (vertragliche) Mängel bei Parteien, von denen Xolphin für die Durchführung des Vertrages abhängig ist inklusive Zertifizierungsdiensteanbieter (Lieferanten), (c) Mängel der Waren, Ausstattung, Software oder Material, deren Einsatz Xolphin vom Kunden vorgeschrieben wurde und (d) staatliche Maßnahmen.
  3. Dauert die Situation der höheren Gewalt länger als zwei Wochen an, ist jede der Parteien zur Beendigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall wird das, was bereits auf der Basis des Vertrages umgesetzt wurde, berechnet, ohne dass jegliche gegenseitige Ansprüche zwischen den Parteien bestehen.

Artikel 11. Eigentumsrechte

  1. Alle Rechte an industriellem oder geistigem Eigentum für jegliche Software, Ausstattung oder andere Materialien oder Produkte sowie die dafür benötigten Vorbereitungsmaterialien, die auf Basis des Vertrages entwickelt oder zur Verfügung gestellt wurden, liegen ausschließlich bei Xolphin oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält lediglich die Nutzungsrechte und Ansprüche, die durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig ausdrücklich gewährt werden. Der Kunde wird es ansonsten unterlassen, Reproduktionen oder Kopien anzufertigen.
  2. Alle zur Verfügung gestellte Software und Ausstattung muss als vertrauliche Information betrachtet werden.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, jegliche Spezifikation in Bezug auf das Urheberrechts, Handelsmarken, Handelsnamen oder andere Rechte an industriellem oder geistigem Eigentum im Anschluss an die Lieferung zu entfernen oder zu verändern.

Artikel 12. Haftung

  1. Xolphin garantiert, dass die ausgegebenen Zertifikate die Anforderungen der niederländischen Gesetzgebung und der europäischen Regelungen erfüllt.
  2. Xolphin wird äußerste Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen korrekt und vollständig sind. Xolphin wird Logs von jeder durchgeführten Überprüfung und vorgenommenen Änderung auf dem aktuellen Stand halten. Xolphin kann für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten im Zertifikat nur haften, sofern und soweit Xolphin während der Validierung fahrlässig gehandelt hat.
  3. Xolphin garantiert, dass es möglich ist, das Zertifikat jederzeit zurückzuziehen. Xolphin haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde wusste oder wissen musste, dass das Zertifikat zurückgezogen werden musste und Xolphin nicht darüber informiert hat. Xolphin haftet nur für ein verspätetes Zurückziehen eines Zertifikats, sofern Xolphin während des Zurückziehens des Zertifikats fahrlässig gehandelt hat.
  4. Die Haftung von Xolphin für vom Kunden erlittene Schäden als direkte Folge einer zurechenbaren Leistungsstörung von Xolphin bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten - worunter ausdrücklich auch jede unzureichende Erfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Garantieverpflichtung gehört - oder gegebenenfalls eine unerlaubte Handlung seitens Xolphin, ihrer Mitarbeiter oder von ihr beauftragter Dritter, ist für jeden Vorfall oder jede Serie miteinander zusammenhängender Vorfälle auf die Summe (zuzüglich Umsatzsteuer) beschränkt, die der Kunde vertragsgemäß zu zahlen hat oder, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als sechs (6) Monaten hat, eine Summe, die den vom Kunden in den letzten sechs (6) Monaten vor dem Schaden verursachenden Vorfall fälligen Zahlungen entspricht. Der gesamte Schadenersatz wird jedoch in keinem Fall mehr als 10.000 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) betragen, sofern nicht im Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
  5. Die gesamte Haftung von Xolphin für Vermögensschäden wird in keinem Fall mehr als 100.000 Euro betragen, oder - wenn dies weniger ist - den von der Haftpflichtversicherung von Xolphin im betreffenden Fall gezahlten Betrag, sofern nicht im Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
  6. Die Haftung von Xolphin für indirekte Schäden inklusive Folgeschäden, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen, Empfangsstörungen oder Verlust von (Unternehmens-) Daten und Verluste aufgrund einer Betriebsunterbrechung ist zu jeder Zeit ausgeschlossen.
  7. Voraussetzung für die Entstehung eines Erstattungsanspruchs ist immer die schriftliche Mitteilung des Schadens vom Kunden an Xolphin innerhalb von 30 Tagen nach dessen Entstehung. Die Haftung von Xolphin aufgrund einer zurechenbaren Leistungsstörung entsteht nur, wenn der Kunde Xolphin unverzüglich und korrekt in Verzug gesetzt hat, dabei eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt hat und Xolphin in dieser Frist ihre vertraglichen Verpflichtungen weiterhin zurechenbar nicht erfüllt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Leistungsmangels enthalten, so dass Xolphin in angemessener Weise reagieren kann.
  8. Der Kunde stellt Xolphin von allen Ansprüchen Dritter frei und entschädigt Xolphin vollständig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  9. Der Kunde stellt Xolphin auch von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Produkthaftung infolge eines Fehlers in einem Produkt oder System, dessen Bestandteil ein Produkt von Xolphin ist, frei. Dies gilt nicht, sofern und soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden ausschließlich von diesem Produkt oder dieser Dienstleistung verursacht wurde.
  10. Abgesehen von den in diesem Artikel genannten Ereignissen, übernimmt Xolphin keine Haftung für Schadenersatz gegenüber dem Kunden, unabhängig von der Grundlage, auf der ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht wurde. Der in diesem Artikel genannte Höchstbeitrag gilt jedoch nicht, sofern und soweit der Schaden das Ergebnis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist oder das Ergebnis der in den ersten Absätzen genannten Fahrlässigkeit seitens Xolphin ist.
  11. Xolphin haftet niemals für Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt entstanden sind.

Artikel 13. Export

  1. Für den Export von Zertifikaten oder anderen Produkten oder Dienstleistungen, die von Xolphin an den Kunden geliefert wurden, können gesetzliche Exportbestimmungen gelten, zum Beispiel im Hinblick auf kryptographische Produkte. Der Kunde stellt Xolphin dauerhaft von allen Ansprüchen Dritter frei, wozu auch staatliche Maßnahmen in Verbindung mit dem Kunden zuzurechnenden Verstößen oder jede anwendbare Exportbestimmungen gehören.

Artikel 14. Abschließende Bestimmungen

  1. Es gilt sowohl die niederländische als auch die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Zweifelsfall ist jedoch die niederländische Version maßgeblich.
  2. Xolphin hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen oder zu ergänzen.
  3. Sofern eine beliebige Bestimmung dieses Vertrages sich als unwirksam herausstellt, berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung (neue Regelungen) festlegen, welche die ungültige ersetzt/ersetzen, wobei die Absicht der ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit wie gesetzlich möglich erhalten bleibt.
  4. Zusätze gelten ebenso für bereits geschlossene Verträge unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Zusatzes auf der Website von Xolphin, über ein elektronisches Ticketsystem oder über eine andere Art der schriftlichen (elektronischen) Benachrichtigung. Zusätze von untergeordneter Bedeutung können jederzeit hinzugefügt werden und erfordern keine Benachrichtigung. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grund mit Wirkung ab dem Tag, an dem die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft getreten sind, beenden.
  5. Für alle Verträge zwischen dem Kunden und Xolphin gilt niederländisches Recht.
  6. Sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nicht etwas anderes vorschreiben, ist für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diesen Vertrag das niederländische Gericht im Gerichtsbezirk Nordholland, Geschäftsstelle Alkmaar zuständig, sofern der Kunde nicht innerhalb 1 Monats erklärt, die Angelegenheit dem Gericht vorzulegen, das gesetzlich zuständig ist.
  7. Die Logfiles und andere, elektronische und anderweitige, administrative Aufzeichnungen von Xolphin dienen als abschließender Beleg für die Argumente von Xolphin, und die Version jeglicher bei Xolphin eingegangener oder gespeicherter (elektronischer) Kommunikation wird als authentisch gelten, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.
  8. Im Falle einer Beschwerde können Sie das Feedback-Formular auf unserer Webseite nutzen: https://www.xolphin.de/feedback. Wir werden Ihnen schnellstmöglich per E-Mail antworten.

Letzte Aktualisierung im Februar 2017

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